Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 189 Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten
Stand: 10.06.2019
Die §§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 189 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 28.11.1984 – 1 BvR 1157/82Anhebung des Rechnungszinsfußes für PensionsrückstellungenZitiert von 97
- BGH, 19.12.2012 – IV ZR 200/10Inhaltskontrolle für Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung sowie die fondsgebundene Rentenversicherung: Verwendung von Formularklauseln durch einen VVaGZitiert von 3
- BGH, 17.10.2012 – IV ZR 202/10Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen einer Kapitallebensversicherung und einer aufgeschobenen bzw. fondsgebundenen Rentenversicherung: Intransparenz bzw. unangemessene Benachteiligung bei der Berechnung des Rückkaufswerts, der Verrechnung der Abschlusskosten und der Behandlung geringfügiger AuszahlungsbeträgeZitiert von 17
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